Dass ein Elektroauto höhere Kosten als ein Verbrenner verursacht ist ein Mythos, welcher der Vergangenheit angehört.
Seit dem Jahr 2016 gilt ein neues Gesetz, welches festlegt, dass als Bemessungsgrundlage für den Sachbezug neben den Anschaffungskosten auch die CO2-Emissionswerte des Fahrzeugs herangezogen werden müssen.
In Folge dessen kommt man bei der Anschaffung eines Elektroauto in den Genuss hoher
: Beispielsweise fallen der Sachbezug (bis zu EUR 9.800,-) und die motorbezogene Steuer (bis zu EUR 1.000,- pro Jahr) komplett weg. Zudem wird die Anschaffung von Elektroautos mittlerweile stark von der Regierung subventioniert (bis zu EUR 10.500,-).
Service- und Reparaturgebühren fallen bei Elektroautos fast zur Gänze weg und auch das Aufladen des Elektroautos ist viel günstiger, als einen Verbrenner zu tanken.
Werden Elektroautos mit grünem Strom geladen und über mehrere Jahre hinweg genutzt, ist die
eines solchen Fahrzeugs im Vergleich zu herkömmlichen Verbrennern um Welten besser. Somit ist der Umstieg auf die Elektromobilität für eine nachhaltige Zukunft jedes Unternehmens essenziell.
Auch für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen hat das Elektroauto einen entscheidenden Vorteil: Dadurch, dass der Sachbezug wegfällt, kann das Fahrzeug auch für Privatfahrten benutzt werden, ohne dass höhere Kosten anfallen.
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